Vereine, die ihre Jugendarbeit präsentieren möchten, können sich bis
zum 24. März 2019 mit den erforderlichen Unterlagen bewerben.
Die Bewerbungen sind an den Vizepräsidenten/-in Jugend oder an die Geschäftsstelle des SBSV zu senden.
![Förderpreis für hervorragende Jugendarbeit Vereine, die ihre Jugendarbeit präsentieren möchten, können sich bis zum 24. März 2019 mit den erforderlichen Unterlagen bewerben. Die Bewerbungen sind an den Vizepräsidenten/-in Jugend oder an die Geschäftsstelle des […]](https://i0.wp.com/www.schuetzenkreis-geroldseck-kinzigtal.de/wp-content/uploads/2016/04/SBSJ200.jpg?resize=200%2C200&ssl=1)
Vereine, die ihre Jugendarbeit präsentieren möchten, können sich bis
zum 24. März 2019 mit den erforderlichen Unterlagen bewerben.
Die Bewerbungen sind an den Vizepräsidenten/-in Jugend oder an die Geschäftsstelle des SBSV zu senden.